Chronik
28.3. 11.57 Uhr
Nachdem die Staatsanwaltschaft am Mittwoch Anklage im Mordfall Lustenau eingebracht hat, hat das Landesgericht nun Details bekanntgegeben. Der mittlerweile 27-jährige mutmaßliche Täter ist wegen Mordes, Verleumdung und Störung der Totenruhe angeklagt. Der zweite Mann, 21 Jahre alt, muss sich vor Gericht verantworten, weil er die Tat nicht verhindert hat.
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